Um das
Ziel „Null Einwegplastik bis 2030“ zu erreichen, hat das Fürstentum eine
Regulierungsstrategie verabschiedet, die eine schrittweise Reduzierung des
Abfalls vorschreibt.
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Tipps für Besucher für einen „0-Plastik“-Aufenthalt
Die Label Commerce Engagé® und Restaurant
Engagé® werden von der Umweltdirektion und dem Verein Ecoscience Provence
gesteuert und umgesetzt und sind Instrumente, mit denen die Akteure vor Ort und
die Verbraucher auf dem Weg zu einem nachhaltigen Konsum begleitet werden können.
Diese Einrichtungen setzen sich täglich für die Reduzierung und Sortierung von
Abfällen, die Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung und Einwegartikeln, die
Unterstützung der lokalen Dynamik, die Senkung des Energie- und
Wasserverbrauchs und die Sensibilisierung ihrer Kunden ein.
Jetzt können die Besucher des Fürstentums ihre
Umweltauswirkungen minimieren und sich für ein Reiseziel „ohne
Einwegplastikmüll“ einsetzen. Dazu sind nur 3 einfache Öko-Gesten notwendig,
die von der Direktion für Tourismus und Kongresse auf einem Poster
zusammengefasst wurden, das in den mit dem Label ausgezeichneten Einrichtungen
ausgehängt wird.
Diese Verpflichtungen folgen den im Fürstentum
geltenden Vorschriften, d.h.:
=> Öko-Geste
1: Ich packe alle meine Einkäufe in eine wiederverwendbare Einkaufstasche oder
einen Rucksack
Seit
dem 1. Juni 2016 sind Kassentüten aus Kunststoff zum einmaligen Gebrauch (<
50 µm Dicke, < 25 l Fassungsvermögen) verboten (einschließlich Tüten aus
recyceltem, biobasiertem, biologisch abbaubarem, kompostierbarem oder
oxo-abbaubarem Kunststoff).
=> Öko-Geste
2: Ich besorge mir ein Nomadenset aus wiederverwendbarem Besteck und Strohhalm.
Seit dem 1. Januar 2019 sind - unabhängig
davon, ob es sich um wiederverwendbare oder Einwegprodukte handelt - alle
Plastikstrohhalme verboten (einschließlich der Strohhalme aus recyceltem,
biobasiertem, biologisch abbaubarem, kompostierbarem oder oxo-abbaubarem
Kunststoff).
Außerdem ist ab dem 1. Januar 2022 die
kostenlose und systematische Bereitstellung von Einwegbesteck aus jeglichem
Material (einschließlich biobasierter und kompostierbarer Kunststoffe)
untersagt. Einwegbesteck wird somit für die Kunden insbesondere im Rahmen des
Take-away-Verkaufs kostenpflichtig.
So ist es Aufgabe des Verkäufers, den Kunden
nur auf Anfrage gegen einen „signifikanten“ Betrag (der frei festgelegt werden
kann, aber mindestens dem Selbstkostenpreis entspricht) Besteck ohne Kunststoff
bereitzustellen.
=>
Öko-Geste
3: Ich kaufe keine Einwegplastikflaschen mehr, sondern nehme eine Trinkflasche
mit, die ich an einem der öffentlichen Brunnen fülle
… und auch wenn das Verbot von
Einwegplastikflaschen noch nicht geregelt ist, ist diese letzte Öko-Geste
dennoch unerlässlich, um Plastikmüll zu reduzieren!
Engagierte Geschäfte und Restaurants finden Sie auf www.calameo.com/read/005833016967515612c96"> sowie geolokalisierte öffentliche Brunnen auf experience.arcgis.com/experience/400be4806746484d9f1d7172c0aa45bb/page/Practical/">